Vorsorgevollmacht

Absolutes Vertrauen ist Voraussetzung

Eine Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Instrument. Denn mit ihr wird nach deutschem Recht eine Person bevollmächtigt, bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Hierfür ist nicht nur absolutes Vertrauen in die bevollmächtigte Person notwendig, die rechtliche Beratung über Vorsorgevollmachten und die Fertigung individueller Vorsorgevollmachten gehören in Deutschland zum Aufgabenbereich von Rechtsanwälten und Notaren.

Informationen hierzu erhalten Sie deshalb auf der Seite des Justizministeriums unter www.bmjv.de.

Wir bitten um Beachtung:

In allen Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die Beratung zur Gestaltung von Vorsorgevollmachten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.